Schutzmassnahmen

Der Bundesrat hat am 16.04.2020 entschieden, dass wir Therapeuten unter Einhaltung von Schutzmassnahmen unseren Betrieb ab dem 27.04.2020 wieder aufnehmen dürfen. Folgende Schutzmassnahmen werden in meiner Praxis eingehalten.

 

 

Massnahmenvorgabe vom Schweizerischer Verband der Berufsmasseure (SVBM) 21.04.2020

 

 

 

Folgende vom SVBM und unserer Dachorganisation OdA MM empfohlenen Schutzmassnahmen wurden dem BAG zur Kenntnisnahme eingereicht.

 

Deshalb erübrigt sich für den Therapeuten das Einreichen von eigenen Schutzmassnahmen beim BAG.

 

Praxis / Terminplanung:

 

- Hinweise Schutzmassnahmen beim Praxiseingang anbringen.

 

- Zeitreserve zwischen den Patienten einplanen, d.h. Kunden in angemessenem Abstand terminieren. 

 

- Vor Behandlung Gesundheitszustand beim Klienten/Patienten abklären.

 

Empfang / Behandlungsräume:

 

- Abstand einhalten, so gut es geht - keine Staus in Warteraum.

 

- Händewaschen und Desinfektion ist für den Klienten/Patienten Pflicht. Desinfektionsmittel so bereitstellen, dass er sich vor der Behandlung damit bedienen kann.

 

- Händewaschen und Desinfektion ist für den Masseur/in Pflicht.

 

- Das Tragen von Schutzmasken für Masseur/in wird dringend empfohlen.

 

- Das Tragen einer Schutzmaske wird für die Kundschaft empfohlen, und den Klienten/Patienten darauf aufmerksam machen und eine Maske abgeben.

 

- Bei Anamnese und Beratung Schutzmaske tragen (Therapeut und Klient/Patient)

 

- Massageräume nach jeder Behandlung lüften.

 

- Liegen, Apparate, Türfallen bei Eingängen, Sitzgelegenheit im Warteraum nach Behandlung desinfizieren.

 

- Einwegtücher und Einwegmasken in geschlossenen Abfallbehälter entsorgen. Decktücher nach jeder Behandlung wechseln.

 

- Praxismitarbeiter, die krank sind oder sich krank fühlen, werden aufgefordert, zu Hause zu bleiben.

 

- Alle Praxis-Mitarbeiter nehmen auf Mitmenschen Rücksicht und unterstützen die Umsetzung des Schutzkonzeptes.

 

- Die Masseure als Arbeitgeber überprüfen die Einhaltung der getroffenen Massnahmen in der eigenen Praxis regelmässig und setzen diese Schutzmassnahmen um.

 

- Weitergehende Schutzmassnahmen liegen in der Kompetenz/Verantwortung des Therapeuten, abgestimmt auf den Einzelfall, wie z.B. Behandlung Patienten der Risikogruppe (ab 65 Jahre).